Die Techniker Krankenkasse hat vor wenigen Jahren (2013) eine große Studie zum Bewegungsverhalten der Bevölkerung in Deutschland veröffentlicht. Vermutlich hat sich seither noch nichts entscheidendes verändert. Demnach verbringt ein Großteil der Berufstätigen seine Arbeitszeit fast nur im Sitzen (44 Prozent).
Noch schlimmer: Der Durchschnittsdeutsche sitzt der Studie zufolge sieben Stunden am Tag, wer seinen Beruf am Schreibtisch ausübt, kommt sogar auf ganze 9,6 Stunden Sitzzeit täglich.
„Deutschland sitzt sich krank“ titelte die TK. Sie empfiehlt mindestens einen ergänzenden Steharbeitsplatz, also ein freistehendes oder im Arbeitstisch integriertes Stehpult mit Stehhilfen: Die AOK empfiehlt eine zusätzliche Fußstütze oder einen Fußring, um durch das Hochstellen eines Beines die Lendenwirbelsäule zu entlasten.
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Foto: Techniker Krankenkasse
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die dem Bundesarbeitsministerium untersteht, untersucht laufend die Entwicklungen in der Arbeitswelt. Ihr Ziel: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute und in Zukunft bestmöglich schützen und fördern. Beim Thema höhenverstellbarer Schreibtisch kommt sie zu dem Schluss:
Genauer untersucht wurde das vom Marktforschungsinstitut forsa im Auftrag des Verbandes Büro-, Sitz- und Objektmöbel, bso, im Jahr 2015 („Status quo der Büro-Arbeitsplätze in Deutschland“, PDF der Studie ).
Demnach hat immerhin jeder vierte Beschäftigte im Büro mittlerweile einen Sitz-Steh-Arbeitstisch zur Verfügung. Tendenz stark steigen. Dem bso zufolge hat sich die Zahl der entsprechend höhenverstellbaren Schreibtische „in den vergangenen vier bis fünf Jahren verdoppelt“.
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Achten Sie beim Kauf auf den maximal nutzbaren Verstellbereich. Wenn der Schreibtisch von mehreren unterschiedlich großen Personen genutzt werden soll, muss dieser gegebenenfalls weiter ausfallen als wenn Sie einen Schreibtisch nur für sich kaufen.
Experten für Büro-Einrichtung empfehlen einen idealen Verstellbereich von 62 cm bis 127 cm. Damit dürften bei kaum einem Nutzer Wünsche offen bleiben. In den berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI 650) der Verwaltungsberufsgenossenschaft wird ein Bereich von 68 cm bis 118 cm gefordert, auf den die Tischhöhe eingestellt werden kann.
Ab einer Körpergröße von 1,80 Meter sollten Sie jedoch kritisch prüfen, ob Ihnen das ausreicht.
Generell gilt, dass die optimale Höhe auch bei gleicher Körpergröße unterschiedlich sein kann, denn Menschen unterscheiden sich in ihren Körperproportionen. Es kommt auf ihre ganz persönliche Idealhöhe an. Stellen sie sicher, dass sich die Arbeitshöhe auf Höhe Ihrer Ellenbogen befindet, wenn Sie sich mit locker herabhängenden Oberarmen an den Tisch stellen.
Das Wichtigste ist, dass sie die Höhenverstellung regelmäßig nutzen, so dass Sie die Vorteile der Sitz-/Steh-Dynamik genießen können. Dabei kommt nicht zuletzt der Technik der Höhenverstellung eine große Bedeutung zu.
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Weiterlesen: Wie kann ich meinen Tisch zum höhenverstellbaren Stehschreibtisch nachrüsten?
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